Organisation der Kirchgemeinde

Oberstes Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung, zusammengesetzt aus allen stimmberechtigten Mitgliedern.

Sie behandelt Fragen jeder Art, die das kirchgemeindliche Leben betreffen, unterhält die Beziehungen zur Synode und zum Synodalrat der Kantonalkirche. Sie führt deren Beschlüsse aus.

Die Kirchgemeindeversammlung wählt den Kirchgemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission, die Delegierten in die Synode sowie deren Vertreterinnen und Vertreter. Sie schlägt die zur Erst- und Bestätigungswahl stehenden Pfarrpersonen vor.

Der Kirchgemeinderat seinerseits fördert das Leben in der Kirchgemeinde und in der Kirche. Zu diesem Zweck stellt er geeignete Mitarbeitende ein. Er ist der Kirchgemeindeversammlung gegenüber für die Verwaltung der Finanzen, des Kirchenbesitzes und der Administration verantwortlich und vertritt die Kirchgemeinde gegenüber Dritten. Der Kirchgemeinderat setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen, die von der Kirchgemeindeversammlung für vier Jahre gewählt werden. Um das Gleichgewicht der Sprachgemeinschaften und ihre jeweiligen Eigenheiten zu wahren, sind vier Mitglieder deutsch- und vier französischsprachig. Jedes Mitglied übernimmt die Verantwortung für eines der folgenden Ressorts:

  • Präsidium
  • Schulen und Kinder
  • Unterricht und Jugendliche
  • Kirchliches Leben
  • Diakonie
  • Administration und Finanzen
  • Gebäude
  • Personal

Die gewählten, in der Kirchgemeinde aktiven Pfarrpersonen gehören ebenfalls dem Kirchgemeinde­rat an. Sie haben je eine Konsultativstimme und eine von ihnen hat Stimm- und Wahlrecht. In Anbetracht ihrer sonstigen Aufgaben übernehmen sie kein Ressort.

Jede Kirchgemeinde verwaltet sich autonom. Sie ist selbst für ihre Administration, ihre Finanzen und ihre Mitarbeiterführung verantwortlich. Sie ist in gewissem Sinne eine kleine Firma.

Die Kirchgemeinde entfaltet ihr kirchliches Leben an einem einzigen Ort und etabliert die Verkündigung des Evangeliums durch Predigt und Unterricht, Taufe und Abendmahl, geistliche Begleitung und Diakonie. Sie setzt sich für die Verbreitung des Evangeliums im Alltag ein und fördert christliche Einrichtungen und Initiativen.

So wird auch ein konfessioneller Religionsunterricht für die ganze Dauer der obligatorischen Schulzeit erteilt. Für den Kindergarten geschieht dies in ökumenischer Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche.

Im Auftrag der Kantonalkirche versieht sie auch einen Seelsorgedienst im Zentralgefängnis, in der Universität und im Kantonsspital (HFR Standort Freiburg) einschliesslich der Palliativstation.

Seit ihren Anfängen kümmert sich die Kirchgemeinde um Bedürftige. Heute werden zwar zahlreiche Unterstützungsleistungen vom Staat übernommen, aber ihr Statut und ihre Autonomie ermöglichen es, Hilfsangebote dort zu konzentrieren, wo noch Lücken im sozialen Netz bestehen.

In Anbetracht der weiten geographischen Verteilung ihrer Mitglieder beinhaltet das diakonische Engagement der Kirchgemeinde auch eine Vision von Begegnungen und Geselligkeit.

Dienstzeiten

18.04.2024-01.05.2024
Pfarrer Andreas Rüttner
026 422 36 40

02.05.2024-08.05.2024
Pfarrer Débora Kapp
079 928 26 01

09.05.2024-15.05.2024
Pfarrer Andreas Rüttner
026 422 36 40

16.05.2024-22.05.2024
Pfarrer Débora Kapp
079 928 26 01

23.05.2024-29.05.2024
Pfarrer Andreas Rüttner
026 422 36 40

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